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Wahlsystem der Bundestagswahl 2025 in Deutschland

<!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/html4/loose.dtd"> <html lang="de-DE"> <head> <meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8"> <meta name="date" content="2025-02-14"> <meta name="description" content="Wahlrecht und Besonderheiten der Wahl zum Bundestag &ndash; Wahlsystem der Bundestagswahl 2025"> <meta name="keywords" content="Bundestag, Bundesrepublik, Bundestagswahlrecht, Deutschland, BRD, Wahlsystem, Wahlrecht, Wahl, Wahlen"> <meta name="viewport" content="initial-scale=1"> <meta property="og:site_name" content="Wahlrecht.de"> <meta property="og:url" content="https://www.wahlrecht.de/bundestag/"> <meta property="og:image" content="https://www.wahlrecht.de/images/symbole/bundestag-stimmzettel.jpg"> <meta property="og:type" content="article"> <meta property="og:title" content="Wahlsystem der Bundestagswahl 2025 in Deutschland – Wahlrecht und Besonderheiten"> <meta name="twitter:card" content="summary"> <meta name="twitter:site" content="@Wahlrecht_de"> <meta name="twitter:title" content="Wahlsystem der Bundestagswahl 2025"> <meta name="twitter:description" content="#btw25 &ndash; Wahlrecht und Besonderheiten der Wahl zum Bundestag am 23. Februar 2025"> <title>Wahlsystem der Bundestagswahl 2025 in Deutschland</title> <link rel="icon" type="image/png" href="../favicon.png"> <link rel="stylesheet" type="text/css" href="../normal.css"> <link rel="stylesheet" type="text/css" href="../images/system.css"> <style type="text/css"> <!-- .beispiel { background-color:#dddddd; padding: 0.25em 0.5em 0.25em 0.5em; } a:link, a:visited { text-decoration:none;} a:focus { background-color:#ffffff;} a:hover { text-decoration:underline; } h2:target, h3:target, h4:target, ul:target, li:target, p:target, span:target, table:target, col:target, colgroup:target, tr:target, th:target, td:target { background: #e0e0ff; } .weiss { background-color:#ffffff; } table.border { margin-left: 3em } table.border > tbody > tr:hover { background: #ddddff; } --> </style> </head> <body> <div class="head"> <table class="title" width="100%"><tr> <td class="title" valign="top"><h1>Wahlsystem der Bundestagswahl</h1></td> <td class="index" align="right"><a href="../" title="Übergeordnete Seite"><button>Startseite</button></a></td></tr> </table><hr></div> <div class="body"> <div class="navi-button"> <a href="wahlsystem-2009.html"><button>2009</button></a>&nbsp; <a href="wahlsystem-2013.html"><button>2013</button></a>&nbsp; <a href="wahlsystem-2017.html"><button>2017</button></a>&nbsp; <a href="wahlsystem-2021.html"><button>2021</button></a>&nbsp; <span class="arc"><button>Aktuelles Wahlsystem</button></span> </div> <h4 id="teaser-bundestagswahl-2025" style="text-align:left; line-height:2em;" title="Berichterstattung zur Bundestagswahl am 23.&nbsp;Februar 2025"> <span style="padding:0.25em 0.5em 0.25em 0.5em !important; background-color:#bb0000 !important; color:white !important;"> <a style="color:white !important;" href="https://www.wahlrecht.de/news/2025/bundestagswahl-2025.html" title="Bundestagswahl am 23.&nbsp;Februar 2025">Bundestagswahl am 23.&nbsp;Februar 2025:</a> <a style="color:white !important;" href="https://www.wahlrecht.de/news/2025/bundestagswahl-2025.html#absolut" title="Vorläufiges Ergebnis der Bundestagswahl am 23.&nbsp;Februar 2025">&#9658;&nbsp;Wahlergebnis</a> <a style="color:white !important;" href="https://www.wahlrecht.de/news/2025/bundestagswahl-2025.html#sitzverteilung" title="Vorläufige Sitzverteilung der Bundestagswahl am 23.&nbsp;Februar 2025">und Sitzverteilung</a>&nbsp;&bull; <!-- <a style="color:white !important;" href="https://www.wahlrecht.de//news/2025/bundestagswahl-2025.html#prognosen-hochrechnungen" title="18 Uhr-Prognosen und Hochrechnungen zur Bundestagswahl am Wahlabend des 23.&nbsp;Februar 2025"><span title="18 Uhr-Prognosen und Hochrechnungen zur Bundestagswahl am Wahlabend des 23.&nbsp;Februar 2025">18-Uhr-Prognosen und Hochrechnungen</span></a>&nbsp;&bull; <a style="color:white !important;" href="https://www.wahlrecht.de/bundestag/" title="Wahlsystem der Bundestagswahl am 23.&nbsp;Februar 2025">Wahlsystem</a>&nbsp;&bull;--> <a style="color:white !important;" href="https://www.wahlrecht.de/umfragen/" title="Wahlumfragen zur Bundestagswahl am 23.&nbsp;Februar 2025">Umfragen</a>&nbsp;&bull; <a style="color:white !important;" href="https://www.wahlrecht.de/ergebnisse/bundestag.htm" title="Bisherige Wahlergebnisse der Bundestagswahlen">Wahlergebnisse</a> </span> </h4> <h2 id="wahlsystem-aktuell">Wahlsystem der Bundestagswahl 2025</h2> <p>Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen</p> <h3 id="besonderheiten">Besonderheiten</h3> <ul> <li>Parteien treten als verbundene Landeslisten an.</li> <li>Keine Proporzverzerrung oder Aufblähung des Bundestags durch Überhang- und Ausgleichsmandate mehr möglich.</li> <li>Keine Direktmandate für Parteien mehr: Wahlkreissitze für Parteibewerber werden nur noch unter dem Vorbehalt der Zweitstimmendeckung zugeteilt.</li> <li>Fünfprozenthürde gilt nicht für Parteien, die in drei oder mehr Wahlkreisen die Mehrheit der Erststimmen gewinnen (Wahlkreisklausel, früher <a href="../lexikon/grundmandatsklausel.html">Grundmandatsklausel</a>) oder eine nationale Minderheit repräsentieren.</li> <li>Abweichende Regelung für formal parteiunabhängige Kandidaten.</li> </ul> <h3 id="abgeordnetenzahl">Abgeordnetenzahl</h3> <p>Der Deutsche Bundestag besteht ab der Bundestagswahl 2025 aus <strong>630&nbsp;Sitzen</strong>. Davon werden bis zu 299&nbsp;Mandate in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen Mandate (also mindestens 331) über die Landeslisten der Parteien vergeben. Es gibt keine Überhang- und Ausgleichsmandate.</p> <h3 id="wahlperiode">Wahlperiode</h3> <p>Die Legislaturperiode beträgt <strong>vier Jahre</strong>. (Die Einführung einer fünfjährigen Legislaturperiode wird regelmäßig diskutiert.)</p> <h3 id="aktives-passives-wahlrecht">Aktives und passives Wahlrecht</h3> <p id="aktiv"><a class="intern" href="../lexikon/aktives-passives-wahlrecht.html#aktives-wahlrecht"><strong>Aktiv wahlberechtigt</strong></a> ist jeder Deutsche, der am Wahltag das <strong>18.</strong>&nbsp;Lebensjahr vollendet hat und irgendwann nach Erreichen des 14.&nbsp;Lebensjahrs und innerhalb der letzten 25&nbsp;Jahre mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hat.</p> <p>Desweiteren wählen dürfen im Ausland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, <em>die aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind</em> – so die etwas schwammige Regelung im Bundeswahlgesetz. (Im Ausland lebende Deutsche erfahren beim <a class="extern" href="https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html"><strong>Bundeswahlleiter</strong></a>, wie sie an der Bundestagswahl teilnehmen können.)</p> <p id="passiv"><a class="intern" href="../lexikon/aktives-passives-wahlrecht.html#passives-wahlrecht"><strong>Passiv wahlberechtigt</strong></a> (wählbar) sind alle volljährigen Deutschen, unabhängig vom Wohnort. Die Regelung, wonach man für die Wählbarkeit mindestens seit einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft haben muss, wurde zur Wahl des 15.&nbsp;Deutschen Bundestages (2002) abgeschafft.</p> <p id="ausschluss"><a class="intern" href="../lexikon/ausschluss.html"><strong>Ausgeschlossen</strong></a> vom aktiven <em>und</em> passiven Wahlrecht sind lediglich Personen, denen das Wahlrecht von einem Gericht für zwei bis fünf Jahre unter <a href="../lexikon/ausschluss.html">bestimmten Voraussetzungen</a> aufgrund politischer Straftaten entzogen wurde. Darüber hinaus verliert automatisch das <em>passive</em> Wahlrecht für fünf Jahre, wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Die zuvor geltenden Wahlrechtsausschlüsse für betreuungsbedürftige Personen und für als schuldunfähig in der Psychiatrie untergebrachte Personen wurden aufgrund einer <a class="extern" href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20190129_2bvc006214.html">Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</a> im Jahr 2019 aufgehoben.</p> <h3 id="stimmenzahl">Stimmenzahl</h3> <p>Jeder Wähler hat <strong>zwei Stimmen:</strong> die <a class="intern" href="../lexikon/erststimme.html"><strong>Erststimme</strong></a> für einen Wahlkreiskandidaten im Wahlkreis, die <strong>Zweitstimme</strong> für eine Partei und deren Landesliste.</p> <h3 id="wahlgebietseinteilung">Einteilung des Wahlgebietes</h3> <p>In den <strong>16 Bundesländern</strong> treten die Parteien mit Landeslisten an. Die Bundesländer sind in &ndash; je nach Bevölkerungszahl &ndash; mehrere Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils ein Wahlkreiskandidat einer Partei (oder auch <a class="intern" href="../lexikon/parteilose.html">parteiunabhängige Bewerber</a>) antreten kann.</p> <p>Zur Berechnung der Zahl der auf die Bundesländer entfallenden Wahlkreise ist das <em>Divisorverfahren mit Standardrundung</em> (<a class="intern" href="../verfahren/stlague.html">Sainte-Lagu&euml;</a>) vorgeschrieben. Für die Bundestagswahl 2025 verteilen sich die Wahlkreise auf die Bundesländer wie folgt:</p> <table class="border" id="wahlkreise-verteilung-auf-laender"> <colgroup span="3" class="weiss"> <col id="bundesland"> <col id="wahlkreisnummernbereiche"> <col id="wahlkreiszahl"> </colgroup> <thead> <tr> <th class="l">Bundesland</th> <th class="l"><span style="font-weight:normal; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Fortlaufende<br>Wahlkreisnummern</span></th> <th class="c">Zahl der<br>Wahlkreise</th> </tr> </thead> <tbody> <tr> <td class="l">Schleswig-Holstein</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 1 bis 11</span></td> <td class="r">11</td> </tr> <tr> <td class="l">Mecklenburg-Vorpommern</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 12 bis 17</span></td> <td class="r">6</td> </tr> <tr> <td class="l">Hamburg</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 18 bis 23</span></td> <td class="r">6</td> </tr> <tr> <td class="l">Niedersachsen</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 24 bis 53</span></td> <td class="r">30</td> </tr> <tr> <td class="l">Bremen</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 54 und 55</span></td> <td class="r">2</td> </tr> <tr> <td class="l">Brandenburg</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 56 bis 65</span></td> <td class="r">10</td> </tr> <tr> <td class="l">Sachsen-Anhalt</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 66 bis 73</span></td> <td class="r">8</td> </tr> <tr> <td class="l">Berlin</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 74 bis 85</span></td> <td class="r">12</td> </tr> <tr> <td class="l">Nordrhein-Westfalen</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 86 bis 149</span></td> <td class="r">64</td> </tr> <tr> <td class="l">Sachsen</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 150 bis 165</span></td> <td class="r">16</td> </tr> <tr> <td class="l">Hessen</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 166 bis 187</span></td> <td class="r">22</td> </tr> <tr> <td class="l">Thüringen</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 188 bis 195</span></td> <td class="r">8</td> </tr> <tr> <td class="l">Rheinland-Pfalz</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 196 bis 210</span></td> <td class="r">15</td> </tr> <tr> <td class="l">Bayern</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 211 bis 257</span></td> <td class="r">47</td> </tr> <tr> <td class="l">Baden-Württemberg</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 258 bis 295</span></td> <td class="r">38</td> </tr> <tr> <td class="l">Saarland</td> <td class="l"><span style="font-style: italic; font-color:#aaaaaa; font-size:small">Wahlkreise 296 bis 299</span></td> <td class="r">4</td> </tr> </tbody> </table> <h3 id="wahlkreiseinteilung">Wahlkreiseinteilung</h3> <p>Die Bundesrepublik ist seit 2002 in 299&nbsp;Wahlkreise eingeteilt (zuvor:&nbsp;328). Die Zahl der deutschen Bevölkerung eines Wahlkreises soll vom Durchschnitt nicht um mehr als 15&nbsp;Prozent (zuvor: 25) abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25&nbsp;Prozent (zuvor: 33&nbsp;1/3), ist zwingend eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Ab 2026 wird die Soll-Vorgabe auf 10&nbsp;Prozent reduziert, die Muss-Vorgabe auf 15&nbsp;Prozent.</p> <h3 id="sperrklausel">Sperrklausel</h3> <p>Beim Verhältnisausgleich werden nur jene Parteien berücksichtigt, deren Landesliste bundesweit <strong>fünf&nbsp;Prozent</strong> der gültigen Zweitstimmen (<a class="intern" href="../lexikon/fuenf-prozent-huerde.html">Fünf-Prozent-Hürde</a>) oder deren Bewerber in mindestens <strong>drei&nbsp;Wahlkreisen</strong> die meisten Erststimmen erhalten haben (<a class="intern" href="../lexikon/grundmandatsklausel.html">Wahlkreisklausel</a>). Die Wahlkreisklausel steht nicht im Bundeswahlgesetz, sondern beruht auf einer <a class="extern" href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/07/fs20240730_2bvf000123.html?nn=68080">Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</a>, die nach <a class="extern" href="https://www.buzer.de/31_BVerfGG.htm">§ 31 BVerfGG</a> Gesetzeskraft hat. Früher wurde die Wahlkreisklausel „Grundmandatsklausel“ genannt. Dieser Begriff passt aber nicht mehr, da sich bei den Wahlkreissiegen nicht zwingend um Mandate handeln muss. Gewinnt eine Partei die drei Wahlkreise beispielsweise in einem Bundesland, in dem ihr nach den Zweitstimmen nur zwei Sitze zustehen, erhält sie nur zwei der drei Wahlkreissitze; dennoch wird die Ausnahme von der Fünfprozenthürde durch den dritten Wahlkreis trotz Nichtzuteilung aktiviert, so dass die Partei auch in anderen Bundesländern an der Sitzverteilung nach Zweitstimmen teilnimmt.</p> <p>Die Sperrklausel gilt nicht für <a class="intern" href="../lexikon/minderheiten.html">Parteien von nationalen Minderheiten</a> (Dänen, Friesen, Sorben/Wenden, Sinti und Roma). Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) trat 2021 erstmals seit 1961 wieder zu einer Bundestagswahl an und errang als Partei der dänischen Minderheit mit 0,12&nbsp;Prozent der Zweitstimmen einen Sitz.</p> <h3 id="sitzzuteilungsverfahren">Sitzzuteilungsverfahren</h3> <p>Die Sitze werden nach dem <em>Divisorverfahren mit Standardrundung</em> (<a class="intern" href="../verfahren/stlague.html">Sainte-Lagu&euml;</a>) an die Parteien verteilt. Dasselbe Verfahren gilt für die Unterverteilung an die verbundenen Landeslisten der Parteien.</p> <h3 id="sitzverteilung">Sitzverteilung</h3> <h4 id="Wahlkreismandate">Wahlkreismandate</h4> <p>In den <strong>Wahlkreisen</strong> sind die Kandidaten, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Erststimmen erzielt haben, nicht mehr automatisch gewählt, sondern nur dann, wenn die zugehörige Landesliste Partei ausreichend Sitze gewonnen hat (Zweitstimmendeckung, s.&#8239;u.). Es gibt also keine Direktmandate mehr im Sinne von Mandaten, die direkt im Wahlkreis unabhängig von der sonstigen Sitzverteilung vergeben werden.<p> Ausnahme sind Kandidaten, die nicht von einer Partei aufgestellt wurden. Wenn ein solcher „unabhängiger“ Kandidat die meisten Erststimmen Wahlkreis gewinnt, ist er gewählt. Die Zahl der proportional zu verteilenden Sitze reduziert sich um diese Sitze. Die Kandidaten müssen nur formal unabhängig von einer Partei aufgestellt worden sein, d.&#8239;h. sie dürfen durchaus einer Partei als Mitglied angehören. Es kann für einen Kandidaten einer Partei sinnvoll sein, als formal unabhängiger Kandidat zu kandidieren, z.&#8239;B. weil der Partei ein Scheitern an der Sperrklausel droht, um indirekt an unausgeglichene Überhangmandate zu kommen, oder weil dem Kandidaten trotz Mehrheit der Erststimmen der Nichteinzug in den Bundestag droht. </p> <h4 id="oberverteilung">Oberverteilung</h4> <p>Die Sitze an die Parteien erfolgt aufgrund ihrer Zweitstimmen nach dem <em>Divisorverfahren mit Standardrundung</em> (<a class="intern" href="../verfahren/stlague.html">Sainte-Lagu&euml;</a>). </p> <p>Von der Ausgangszahl von 630 Sitzen werden ggf. diejenigen Wahlkreissitze abgezogen, die von Kandidaten errungen wurden, die als parteilose Einzelbewerber kandidiert haben.</p> <p>Im Folgenden bleiben die Zweitstimmen derjenigen Wähler unberücksichtigt, die ihre Erststimme für einen solchen erfolgreichen Kandidaten abgegeben haben.</p> <h4 id="unterverteilung">Unterverteilung</h4> <p>Bei der Unterverteilung werden die Sitze der Partei (aus der Oberverteilung) nach dem <em>Divisorverfahren mit Standardrundung</em> (<a class="intern" href="../verfahren/stlague.html">Sainte-Lagu&euml;</a>) auf ihre Landeslisten verteilt.</p> <p>Von der so ermittelten Sitzzahl, die einer Partei in einem Bundesland zusteht, erhalten zuerst die Wahlkreiskandidaten, die eine Mehrheit im Wahlkreis erungen haben einen Sitz. Sollten eine Partei in einem Land mehr solche Wahlkreiskandidaten (Wahlkreiserste) haben als der Landesliste Sitze zustehen, gehen die Sitze an die Kandidaten in der Reihenfolge des größten Erststimmenanteils (d.&#8239;h. der Zahl der Erststimmen des Bewerbers geteilt durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis). Stehen einer Partei dann noch weitere Sitze zu, so werden diese aus der Landesliste der Partei in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt, wobei erfolgreiche Wahlkreiskandidaten unberücksichtigt bleiben.</p> <p>Die Wahlkreisersten werden damit auf der Landeslisten in der Reihenfolge des größten Erststimmenanteils nach vorne gezogen.</p> <p>Durch dieses Prinzip der <b>Zweitstimmendeckung</b> erhalten die Wahlkreiskandidaten der Parteien ihren Sitz durch die Unterverteilung der Parteisitze und nicht mehr direkt durch den Erfolg im Wahlkreis (d.&#8239;h es gibt keine Direktmandate mehr für Parteikandidaten). Damit steht erst mit dem bundesweiten Gesamtergebnis fest, wer einen Sitz im Wahlkreis erhält.</p> <h3 id="ueberhangmandate">Überhang- und Ausgleichsmandate</h3> <p>Es gibt formal keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr.</p> <p>Als Überhangmandate kann man allenfalls Direktmandate formal unabhängiger, aber von einer Partei unterstützter Kandidaten sehen. Die Zweitstimmen der Wähler solcher erfolgreicher Kandidaten werden wohl bei Ober- und Unterverteilung nicht berücksichtigt, eine vollständige Gleichbehandlung kann durch die Nichtberücksichtigung jedoch nicht hergestellt werden. In der Regel werden Wahlkreissitze mit deutlich weniger als fünfzig Prozent der Erststimmen errungen, so dass weniger Zweitstimmen unberücksichtigt bleiben als für reguläre Parteisitze aufgebracht werden müssen.</p> <h3 id="listenerschoepfung">Listenerschöpfung</h3> <p>Wenn eine Landesliste so wenige Kandidaten aufweist, dass sie nicht alle ihr zustehenden Sitze besetzen kann, bleiben diese Sitze unbesetzt.</p> <h3 id="mehrheitsklausel">Mehrheitsklausel</h3> <p>Erhält bei der Sitzverteilung eine Partei mit mehr als der Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller Parteien, die nicht unter die Sperrklausel fallen, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, bis auf sie ein Sitz mehr als die Hälfte der Sitze entfällt. Die Gesamtzahl der Sitz erhöht sich um die Unterschiedszahl. Zur Vermeidung negativen Stimmgewichts legt das Bundesverfassungsgericht (<a class="extern" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html#abs157">Rdnr. 157</a>) die Mehrheitsklausel so aus, dass sich der Begriff „Hälfte“ immer auf die ursprüngliche Gesamtsitzzahl vor ihrer Erhöhung durch die weiteren Sitze bezogen wird. Erhält die Mehrheitspartei also zunächst nur 314 der 630 Sitze, werden ihr durch die Mehrheitsklausel (nur) zwei weitere Sitze zugeteilt, weil 316 „ein Sitz mehr als die Hälfte“ von 630 ist. Dass die Mehrheitspartei dann nach der (einmaligen) Anwendung der Mehrheitsklausel mit 316 von 632 Sitzen auch weiterhin keine Mehrheit der Sitze innehat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Kauf zu nehmen.</p> <!-- <p>Erhält bei der Sitzverteilung eine Partei mit mehr als der Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller Parteien, die nicht unter die Sperrklausel fallen, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, und zwar so viele, dass sie danach <em>einen Sitz mehr</em> als die <em>ursprüngliche</em> Hälfte erhält.</p> <p>Dass man sich auch bei einer Vergrößerung nur auf die <em>ursprünglichen</em> Wert von Hälfte bezieht, ergibt sich nicht aus dem Gesetztestext, sondern aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das mit dieser Auslegung der Gesetzesformulierung negatives Stimmgewicht heilt (2&nbsp;BvR&nbsp;2670/11, Abs. <a class="extern" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html#abs153">153&ndash;157</a>). Dafür führt diese Auslegung nicht immer zu einer Mehrheit der Mehrheitspartei.</p> <p class="beispiel">Beispiel: Die Mehrheitspartei erhalte 299&nbsp;von 600&nbsp;Sitzen. Die Hälfte der Sitze ist 300. <em>Ein Sitz mehr als die Hälfte</em> ist 301. Die Mehrheitspartei erhält also 301&nbsp;Sitze, neue Gesamtzahl ist 602&nbsp;Sitze.</p> <p>Unklar wird die Formulierung „<em>ein Sitz mehr als die Hälfte</em>“, wenn dies keine ganze Zahl ist. Da das Bundesverfassungsgericht mit viel Mühe eine Interpretation von <em>ein Sitz mehr als die Hälfte</em> im Sinne von <em>ein halber Sitz mehr als die Hälfte</em> vermeidet, erscheint hier eine Interpretation von Aufrunden (und nicht Abrunden) plausibler.</p> <p class="beispiel">Beispiel: Die Mehrheitspartei erhalte 300&nbsp;von 601&nbsp;Sitzen. Die Hälfte der Sitze ist 300,5. <em>Ein Sitz mehr als die Hälfte</em> ist 301,5. Die Mehrheitspartei erhielte also 301,5&nbsp;Sitze, auf ganze Sitze aufgerundet 302&nbsp;Sitze.</p> <p>Beachtet werden muss auch, welche Stimmen und welche Sitze für die Mehrheitsklausel in §&nbsp;6 Abs.&nbsp;7 BWahlG relevant sind. Es sind:</p> <ul> <li>die „Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien“ und <li>die „zu vergebenden Sitze“. </ul> <p>Das heißt, sie bezieht sich auch auf die bisher unberücksichtigten Zweitstimmen derjenigen Wähler, die mit der Erststimme erfolgreich einen parteiunabhängigen Kandidaten gewählt haben. Wähler der Mehrheitspartei, die mit der Erststimme solche unabhängige Direktkandidaten wählen, können so einen <em>dreifachen</em> Stimmerfolg bekommen:</p> <ol> <li>mit der Erststimme, der Sitz des Unabhängigen,</li> <li>mit der Zweitstimme, deren Nichtberücksichtigung hier wieder aufgehoben wird und</li> <li>mit dem Ausgleich für die Sitze der (vom eigenen Lager gewählten) unabhängigen Kandidaten</li> </ol> <p class="beispiel">Beispiel: Die Mehrheitspartei erhalte 50,01&nbsp;% und 300&nbsp;der 599&nbsp;Sitze. Es gäbe keine erfolgreichen unabhängigen Wahlkreiskandidaten.<br>Nun wählten Wähler der Mehrheitspartei mit der Erststimme erfolgreich einen unabhängigen Wahlkreiskandidaten. Die Zweitstimmen derer Wähler werden bei Sitzverteilung nicht berücksichtigt (blieben 299&nbsp;von 599&nbsp;Sitzen). Mit Mehrheitsklausel wird dies korrigiert zu: 301&nbsp;von 601&nbsp;Sitzen.</p> <h3 id="nsg">Negatives Stimmgewicht</h3> <p>Negative Stimmgewichte (oder dem <em>negativen Stimmgewicht ähnliche Effekte</em>) durch Überhangmandate können nicht mehr auftreten.</p> <p>Allerdings ist negatives Stimmgewicht (in der strengen Form) im seltenen Fall der <a href="#listenerschoepfung">Listenerschöpfung</a> immer noch <a class="intern" href="../../systemfehler/erschoepfte-teilliste.html">möglich</a>.</p> <p>Negatives Stimmgewicht, das durch den Wortlaut der Mehrheitsklausel möglich erscheint, wird bei Auslegung gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2&nbsp;BvR&nbsp;2670/11, <a class="extern" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html#abs157">Abs.&nbsp;157</a>) vermieden, auch wenn die Regelung dann nicht mehr der Mehrheitspartei die Mehrheit garantiert.</p> --> <h2 id="links">Weitere Informationen zu Bundestagswahlen und dem Wahlsystem</h2> <h3 id="links-bundestagswahlrecht">Bundestagswahlrecht</h3> <ul class="linkliste"> <!-- <li><a class="links-intern" href="../ueberhang/"><strong>Überhangmandate</strong></a> / <a class="links-intern" href="../systemfehler/"><strong>Negatives Stimmgewicht</strong></a> <li><a class="links-extern" href="http://www.spektrum.de/alias/wahl-2013/bundeswahlgesetz-dritter-versuch/1204644"><strong>Bundeswahlgesetz – dritter Versuch</strong></a>, in <em>Spektrum der Wissenschaft</em> 9/2013, S.&nbsp;72&ndash;76</li> <li><a class="links-intern" href="../systemfehler/spektrum.html">Paradoxien des Bundestags-Wahlsystems</a>, in <em>Spektrum der Wissenschaft</em> 2/1999, S.&nbsp;70&ndash;73</li> <li><a class="links-extern" href="http://ulrichwiesner.de/stimmgewicht/index.html#BWG2013">Verteilung nach dem Bundeswahlgesetz in der Fassung von 2013</a>, Ulrich Wiesner <a class="links-extern" href="http://ulrichwiesner.de/stimmgewicht/BWG2013.html">Rechenbeispiel</a></li> --> <li><a class="links-intern" href="../gesetze.htm#de-btw">Bundeswahlgesetz</a> • <a class="links-intern" href="../gesetze.htm#de-btw">Bundeswahlordnung</a> • <a class="links-intern" href="../gesetze.htm#de-btw">Wahlprüfungsgesetz</a></li> <li><a class="links-intern" href="../gesetze.htm#de-wl">Bundeswahlleiter</a></li> <li>Zum Vergleich das <a class="links-intern" href="../lexikon/weimar.html">Reichstagswahlsystem</a> – Wahlsystem zum Reichstag in der Weimarer Republik</li> </ul> <h3 id="links-wahltipps">Wahlberichte, Wahltipps und Wahlumfragen</h3> <ul class="linkliste"> <li><!--<a class="links-intern" href="2025/">--><strong>Übersicht zur Bundestagswahl 2025</strong><!--</a>--></li> <li><a class="links-intern" href="2021/">Übersicht zur Bundestagswahl 2021</a></li> <li><a class="links-intern" href="2017/">Übersicht zur Bundestagswahl 2017</a></li> <li><a class="links-intern" href="2013/">Übersicht zur Bundestagswahl 2013</a></li> <li><a class="links-intern" href="2009/">Übersicht zur Bundestagswahl 2009</a></li> <li><a class="links-intern" href="2005/">Übersicht zur Bundestagswahl 2005</a></li> <li><a class="links-intern" href="2002/">Übersicht zur Bundestagswahl 2002</a></li> <li><a class="links-intern" href="../umfragen/"><strong>Wahlumfragen zur Bundestagswahl 2025</strong></a></li> </ul> <h3 id="links-wahlergebnisse">Ergebnisse der bisherige Bundestagswahlen</h3> <ul class="linkliste"> <li><a class="links-intern" href="../ergebnisse/bundestag.htm"><strong>Wahlergebnisse und Sitzverteilungen der bisherigen Bundestagswahlen</strong></a></li> <li><a class="links-intern" href="./2013/btwahl13_bwg13_end.xls" type="application/msexcel" title="XLS · 249&nbsp;KB – Vorläufiges BT-Wahlergebnis 2009">Endgültiges Endergebnis der Bundestagswahl 2013 in absoluten Zahlen</a></li> <li><a class="links-intern" href="./2009/btwahl09-zwischenstand.xls" type="application/msexcel" title="XLS · 100&nbsp;KB – Vorläufiges BT-Wahlergebnis 2009">Vorläufiges Endergebnis der Bundestagswahl 2009 in absoluten Zahlen</a></li> <li><a class="links-intern" href="../bundestag/2005/btwahl05_endgueltig.xls" type="application/msexcel" title="XLS · 100&nbsp;KB – Endgültiges BT-Wahlergebnis 2005">Endgültiges amtliches Endergebnis der Bundestagswahl 2005 in absoluten Zahlen</a></li> <li><a class="links-intern" href="../bundestag/2002/btwahl2002.xls" type="application/msexcel" title="XLS · 92&nbsp;KB – Endgültiges BT-Wahlergebnis 2002">Endgültiges amtliches Endergebnis der Bundestagswahl 2002 in absoluten Zahlen</a></li> </ul> <h3 id="links-wahlsystem">Wahlsysteme bei vorhergehenden Bundestagswahlen</h3> <ul class="linkliste"> <li id="wahlsystem-2021"><strong>Archiv:</strong> <a href="wahlsystem-2021.html">Wahlsystem der Bundestagswahl 2021</a></li> <li id="wahlsystem-2017"><strong>Archiv:</strong> <a href="wahlsystem-2017.html">Wahlsystem der Bundestagswahl 2017</a></li> <li id="wahlsystem-2013"><strong>Archiv:</strong> <a href="wahlsystem-2013.html">Wahlsystem der Bundestagswahl 2013</a></li> <li id="wahlsystem-2011"><strong>Archiv:</strong> <a href="./verfassungsbeschwerde-bundeswahlgesetz.html">Klage gegen das Bundeswahlgesetz 2011: Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen „Negatives Stimmgewicht&nbsp;/ Überhangmandate“</a></li> <li id="wahlsystem-2009"><strong>Archiv:</strong> <a href="wahlsystem-2009.html">Wahlsystem der Bundestagswahl 2009</a></li> </ul> </div> <div class="foot"> <hr><address>von <a href="../kontakt.htm#kontakt">Martin Fehndrich</a>, <a href="../kontakt.htm#kontakt">Wilko Zicht</a> und <a href="../kontakt.htm#kontakt">Matthias Cantow</a> <small>(07.01.2000, letzte Aktualisierung: 18.02.2025, letzte Aktualisierung der Links: 27.12.2024)</small></address></div></body></html>

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