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Schenna News
<rss xmlns:a10="http://www.w3.org/2005/Atom" version="2.0"><channel><title>Schenna News</title><link>https://www.comune.scena.bz.it/</link><description>Syndicated Schenna News</description><lastBuildDate>Fri, 11 Apr 2025 10:57:38 +0200</lastBuildDate><item><link>https://www.comune.scena.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=219550515&detailonr=225729075-905</link><title>Gemeindewahlen 2025 - Listen und Kandidaten</title><description><img src="https://www.comune.scena.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1271453&mode=T&width=640&height=480" alt="wahl" ><p>Am Sonntag, den 4. Mai 2025 (allgemeiner Wahltermin) finden die Gemeindewahlen statt, bei denen die Bürgermeister und die Gemeinderäte in 111 Gemeinden Südtirols gewählt werden. Die Wahllokale sind am Sonntag von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Die Auszählung der Stimmen beginnt am Sonntagabend nach Schließung der Wahllokale.</p><p><a href="https://www.gemeindewahlen.bz.it/de/1/pre" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Listen und Kandidaten</a></p><p><br></p></description><pubDate>Wed, 09 Apr 2025 09:11:00 +0200</pubDate></item><item><link>https://www.comune.scena.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=219550515&detailonr=225724078-905</link><title>Infos zu den Gemeindewahlen 2025 in Leichter Sprache</title><description><img src="https://www.comune.scena.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1483323&mode=T&width=640&height=480" alt="Logo" ><p>People First Südtirol hat dieses Heft mit wichtigen Informationen in Leichter Sprache zu den Gemeindewahlen 2025 in Südtirol geschrieben.</p><p>Link &ndash; Heft in deutscher Sprache</p><p><a title="externer Link Broschüre" href="https://www.peoplefirst.bz.it/media/files/downloads/250313-gemeinderatswahlen-de.pdf"><img alt="Datei herunterladen: PDF" src="https://newspool.riskommunal.net/system/web/images/pdf.gif" class="fileicon fr-fic fr-dii">https://www.peoplefirst.bz.it/media/files/downloads/250313-gemeinderatswahlen-de.pdf</a></p></description><pubDate>Fri, 28 Mar 2025 11:21:08 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.scena.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=219550515&detailonr=225723890-905</link><title>Wie funktioniert… ein ressourcenschonender Konsum?</title><description><img src="https://www.comune.scena.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1483085&mode=T&width=640&height=480" alt="Radwerkstatt" ><p><strong>Täglich wird uns über Werbung weiß gemacht, dass wir mehr, bessere, leistungsfähigere und schönere Dinge benötigen. Oft lassen wir uns dazu verleiten, Dinge zu kaufen, die wir eigentlich nicht benötigen. Wie wirkt sich unser Konsumverhalten auf die natürlichen Ressourcen aus? Macht Konsum wirklich glücklich? Und wie kann ich mein Konsumverhalten nachhaltiger gestalten?</strong></p><p>Ingo Balderjahn, Wirtschaftswissenschaftler der Universität Potsdam, sagt ganz klar: „Zeit umzudenken. Wir sollten weniger konsumieren.“ Das wäre nicht nur ressourcenschonender, sondern mache auch noch glücklich.</p><p>Die Ressourcen unserer Erde werden knapp. Das zeigen die vielen Kämpfe um Erdöl- und Erdgasquellen, Edelmetalle und seltene Erden, die Berichte über verschmutzte Meere und versiegende Trinkwasserbrunnen sowie die immer länger werdende Liste der ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten. Der jährliche Erdüberlastungstag, auch Overshoot day genannt, ist jener Tag, an dem alle nachhaltigen Ressourcen, welche unsere Erde innerhalb eines Jahres produzieren kann, aufgebraucht sind. Im Jahr 2024 war dieser Tag weltweit der 1. August. Der italienische Erdüberlastungstag war bereits am 19. Mai 2024. Das heißt, dass wenn alle Menschen so leben und wirtschaften würden wie in Italien, wären die weltweiten Ressourcen bereits an diesem Tag aufgebraucht. Kurz gesagt: Ab diesem Tag verbrauchen wir mehr Ressourcen als uns zur Verfügung stehen und wir leben quasi auf „Pump“. Langfristig kann das nicht funktionieren und deshalb wird darauf gezielt, den Erdüberlastungstag hinauszuzögern. Wir können dazu beitragen, indem wir den CO2-Austoß reduzieren und weniger Ressourcen verbrauchen.</p><p>Bei der Frage nach dem Glücksgefühl beim Konsum zeigen wissenschaftliche Ergebnisse, dass der Kauf von Gütern nur kurzfristig glücklich macht. Weniger Besitz erhöht die Zufriedenheit und das Glücksgefühl langfristig. Sabrina Helm von der Universität Arizona vermutet, dass dies mit dem Aufwand für Erhalt, Organisation und Schutz des Besitzes zu tun hat: “Eigentum erzeugt eine Menge an Belastungen und wenn dies wegfällt, dann fühlen sich viele Menschen viel freier und besser”, sagt Helm. Auch die deutsche Pop-Rock-Band Silbermond singt in einem ihrer Lieder: „Denn es reist sich besser mit leichtem Gepäck.“</p><p>Weniger Konsum macht also glücklicher. Es schont aber auch die Umwelt, weil weniger Ressourcen verbraucht werden und weniger Abfall entsteht. Was können wir tun, um ressourcenschonender zu leben?</p><p><strong>Aufräumen und aussortieren:</strong> Was benötige ich wirklich, was habe ich schon lange nicht mehr verwendet, auf was kann ich verzichten? Nach diesen Kriterien sollten Kleiderkasten, Küchenschrank, Werkstatt und die Krimskrams-Schublade immer wieder aufgeräumt werden. Manche Gegenstände können weitergegeben werden und so noch anderen Personen Freude bereiten.</p><p><strong>Bewusst konsumieren:</strong> Grundsätzlich sollte nur das gekauft werden, was auch wirklich gebraucht wird. Bei Lebensmittel lautet die Empfehlung, möglichst regional und saisonal einzukaufen. Auf überflüssige Verpackung kann verzichtet werden. Manche Materialien, wie Kunststoffsäcke, Kartone, … können wiederverwendet werden.</p><p><strong>Flohmarkt und Tauschbörse:</strong> Ob online oder von Freiwilligen organisiert: Tausch- und Flohmärkte sind gute Möglichkeiten, nicht mehr genutzte Gegenstände weiterzugeben. Auch eine gute Idee: Gegenstände, die man nicht häufig benötigt, mit anderen Haushalten zu teilen. Das spart Kosten und Ressourcen. In der Schweiz wurde das Netzwerk „Pumpipumpe“ ins Leben gerufen: Durch Sticker am Briefkasten oder an der Klingel machen Nachbarn auf die Gegenstände aufmerksam, die sie zum Verleih zur Verfügung stellen.</p><p><strong>Repair Café und Radwerkstatt:</strong> Kaputte Sachen wegschmeißen muss nicht unbedingt sein, wenn man sie reparieren kann. In Südtirol wurden bereits einige so genannte Repair Cafés organisiert, bei denen sich Freiwillige um die Reparatur von kaputten Gegenständen, Kleidern, Elektrogeräten, … kümmern. Bei Radwerkstätten können hingegen Fahrräder auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft und bei Bedarf repariert werden.</p><p><strong>Richtig sammeln und entsorgen:</strong> Im Bezirk Burggrafenamt werden der Restmüll, Biomüll und verschiedene Wertstoffe gesammelt. Die Sammlung sollte möglichst sauber und sortenrein sein, d.h. Verpackungsmaterial aus Karton gehört in die Kartonsammlung, Gemüsenetze aus Kunststoff und kaputte Tassen zum Restmüll und Sperrmüll kommt zum Recyclinghof oder zur öffentlichen Sperrmüllsammlung der eigenen Gemeinde. Dabei gilt: Zum Sperrmüll gehören Materialien, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in den eigenen Müllcontainer oder Müllsack passen (größer sind 40x40cm), kein Wertstoff sind und nicht als Schadstoff abgegeben werden können.</p><p><strong><em>Quellen Bericht:</em></strong><em> Pumpipume Schweiz, Uni Potsdam, wissenenschaft.de, <a href="//germanwatch.org">germanwatch.org</a></em></p><p><em><img src="https://www.comune.scena.bz.it/system/web/getImage.ashx?fileid=1483084&mode=T&width=640&height=480&t=1743091217&crop=0_0_0_0" class="fr-fil fr-dib width20" alt="5 Tipps für weniger Verpackungsmüll" data-lightbox="true"></em><br><br><br></p></description><pubDate>Thu, 27 Mar 2025 15:55:00 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.scena.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=219550515&detailonr=225716744-905</link><title>Gemeindewahlen vom 04.05.2025 - Stimmabgabe besonderer Kategorien von Wahlberechtigten</title><description><img src="https://www.comune.scena.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1474958&mode=T&width=640&height=480" alt="Logo" ><h3>Stimmabgabe am Domizil</h3><p>Zur Stimmabgabe am Domizil sind Wahlberechtigte zugelassen, die unter schwerwiegenden Krankheiten leiden und daher nicht transportfähig sind (mit einer Prognose der Heilungsdauer von wenigstens sechzig Tagen ab Ausstellungsdatum der ärztlichen Bescheinigung) oder die permanent von lebenswichtigen elektromedizinischen Geräten abhängen.<br>Die betroffenen Wahlberechtigten können zwischen dem 25. März 2025 und dem 14. April 2025 der Gemeinde, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind, eine schriftliche Willensbekundung übermitteln, aus der hervorgeht, dass sie in der Wohnung, in der sie sich aufhalten, wählen wollen.<br>Der Willensbekundung an die Gemeinde muss eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand beigelegt werden. Diese wird von einem Arzt/einer Ärztin ausgestellt, der/die vom zuständigen Organ des Sanitätsbetriebes dazu beauftragt wurde.<br>Für diese Bekundung kann die beiliegende Vorlage verwendet werden. (Vorlage: <a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=911674&t=1741085101" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">gw_ansdom.pdf herunterladen (0.12 MB)</a>)</p><h3>Stimmabgabe der Insassen von Pflegestätten</h3><p>Die Insassen von Krankenhäusern oder Pflegeanstalten sind zur Stimmabgabe im Krankenhaus oder in der Pflegeanstalt zugelassen, sofern sie für die Wahl des Gemeinderats bzw. des Stadtviertelrats in den Wählerlisten der Gemeinde bzw. des Stadtviertels eingetragen sind, wo sich das Krankenhaus oder die Pflegeanstalt befindet.<br>Die betroffenen Wählerinnen und Wähler müssen der Gemeinde, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind, eine Willenserklärung übermitteln, aus der hervorgeht, dass sie die eigene Stimme in der Pflegestätte abgeben wollen. Für diese Bekundung kann die beiliegende Vorlage verwendet werden. (Vorlage: <a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=911675&t=1741085111" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">gw_ansheil.pdf herunterladen (0.13 MB)</a>)<br>Die Willensbekundung muss durch den Verwaltungsdirektor/die Verwaltungsdirektorin oder den Sekretär/die Sekretärin der Pflegestätte spätestens drei Tage vor den Wahlen (d. h. bis zum 1. Mai 2025) an die Gemeinde weitergeleitet werden.</p><h3>Transportdienst für Wählerinnen und Wähler mit Behinderung</h3><p>Im Sinne des Artikels 258, Absatz 1 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 organisieren die Gemeinden einen Transportdienst, um den Wählerinnen und Wähler mit Behinderung das Erreichen des Wahlsprengels zu erleichtern.</p><h3>Stimmabgabe gehbehinderter Personen</h3><p>Die in nicht rollstuhlgerechten Sektionen eingetragenen gehbehinderten Wählerinnen und Wähler können ihr Wahlrecht in einer anderen Sektion der Gemeinde ausüben, die keine architektonischen Hindernisse aufweist. Zu diesem Zweck müssen die Wählenden beim auserwählten Wahlsitz zusammen mit dem Wahlausweis die ärztliche Bescheinigung des Sanitätsbetriebes oder eine beglaubigte Kopie des Sonderführerscheins vorweisen, sofern die vorgelegte Dokumentation eine hundertprozentige oder sehr schwerwiegende Gehbehinderung bestätigt. Das Verzeichnis der für gehbehinderte Personen zugänglichen und ausgestatteten Wahlsprengel wird auf der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht.</p><h3>Stimmabgabe von Personen, die während der Abstimmung einer Begleitung bedürfen</h3><p>Blinde, Handamputierte, Gelähmte oder Personen mit gleich schwerer Beeinträchtigung sowie Personen mit Behinderung, die nicht imstande sind, ihr Wahlrecht selbständig auszuüben, tun dies mit Hilfe einer von ihnen bestimmten Begleitperson. Die Begleitperson muss in den Wählerlisten einer Gemeinde der Region eingetragen sein.<br>Kein Wähler darf mehr als eine Person mit Behinderung begleiten. Der Vorsitzende des Wahlsprengels, in dem die Begleitperson ihre Aufgabe erfüllt hat, vermerkt dies auf deren Ausweis für die Zulassung zur Stimmabgabe; ihr Vor- und Zuname wird in der Niederschrift eingetragen.</p></description><pubDate>Thu, 06 Mar 2025 11:49:36 +0100</pubDate></item></channel></rss>