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§ 148 SGB 3 - Einzelnorm
<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-transitional.dtd"> <html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" xml:lang="de"> <head> <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=iso-8859-1" /> <title>§ 148 SGB 3 - Einzelnorm</title><link href="../css/style.css" rel="stylesheet" type="text/css" media="screen" /> <link href="../css/print_aiz_einzel.css" rel="stylesheet" type="text/css" media="print" /> <link href="../css/jnhtml.css" rel="stylesheet" type="text/css" /> </head> <body> <a name="Seitenanfang"></a> <div id="fTop"> <div id="fTop1"></div> <div id="fTop2"></div> </div> <div id="fTopLogos"><img src="../img/lay/BfJ_2021_WebSVG_de_de.svg" usemap="#imgmap2018913165839" width="230" height="104" border="0" align="left" /> <map id="imgmap2018913165839" name="imgmap2018913165839"><area shape="rect" alt="Logo Bundesministerium der Justiz" title="Verweis zum Bundesministerium der Justiz, die Seite wird in einem eigenen Fenster angezeigt." coords="149,102,0,1" href="https://www.bmj.de" target="_blank" /><area shape="rect" alt="Logo Bundesamt f黵 Justiz" title="Verweis zum Bundesamt f黵 Justiz, die Seite wird in einem eigenen Fenster angezeigt." coords="154,0,228,103" href="https://www.bundesjustizamt.de" target="_blank" /></map> </div> <div id="level2"> <div id="blaettercontainer_2022"> <div id="blaettern_zurueck"><a href='__147.html' title='zur vorherigen Einzelnorm'><img src='../img/button/p_left.gif' width='18' height='14' alt='vorherige Einzelnorm' title='vorherige Einzelnorm' border='0' />zurück</a></div> <div id="blaettern_weiter"><a href='__149.html' title='zur nachfolgenden Einzelnorm'>weiter<img src='../img/button/p_right.gif' width='18' height='14' alt='nachfolgende Einzelnorm' title='nachfolgende Einzelnorm' border='0' /></a></div> </div> <div id="content_blaettern_2022"> <div id="container"> <div id="paddingLR12"> <div class="jnheader"> <a name="BJNR059500997BJNE028706311"/><a href="index.html#BJNR059500997BJNE028706311">Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis</a><h1>Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsf鰎derung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. M鋜z 1997, BGBl. I S. 594)<br /><span class="jnenbez">§ 148</span> <span class="jnentitel">Minderung und Verlängerung der Anspruchsdauer</span></h1> </div> <div><div class="jnhtml"><div><div class="jurAbsatz">(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um <dl style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><dt>1.</dt><dd style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><div>die Anzahl von Tagen, für die der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit erfüllt worden ist,</div></dd><dt>2.</dt><dd style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><div>jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Teilarbeitslosengeld innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs erfüllt worden ist,</div></dd><dt>3.</dt><dd style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><div>die Anzahl von Tagen einer Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung, unzureichender Eigenbemühungen, Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Ablehnung oder Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung, Meldeversäumnis oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung,</div></dd><dt>4.</dt><dd style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><div>die Anzahl von Tagen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; in Fällen einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindestens jedoch um ein Viertel der Anspruchsdauer, die der oder dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht,</div></dd><dt>5.</dt><dd style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><div>die Anzahl von Tagen, für die der oder dem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld wegen fehlender Mitwirkung (§ 66 des Ersten Buches) versagt oder entzogen worden ist,</div></dd><dt>6.</dt><dd style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><div>die Anzahl von Tagen der Beschäftigungslosigkeit nach der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, an denen die oder der Arbeitslose nicht arbeitsbereit ist, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben,</div></dd><dt>7.</dt><dd style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><div>jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach diesem Buch erfüllt worden ist,</div></dd><dt>8.</dt><dd style="font-weight:normal;font-style:normal;text-decoration:none;"><div>die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss in der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes geleistet worden ist.</div></dd></dl></div><div class="jurAbsatz">(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 5 und 6 mindert sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld höchstens um vier Wochen. In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 und 4 entfällt die Minderung für Sperrzeiten bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, bei Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung oder bei Arbeitsaufgabe, wenn das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld länger als ein Jahr zurückliegt. In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 7 unterbleibt eine Minderung, soweit sich dadurch eine Anspruchsdauer von weniger als drei Monaten ergibt. Ist ein neuer Anspruch entstanden, erstreckt sich die Minderung nur auf die Restdauer des erloschenen Anspruchs (§ 147 Absatz 4).</div><div class="jurAbsatz">(3) Ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 7 die oder der Arbeitslose wegen einer beruflichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens sechs Monaten gefördert worden und beträgt die Restdauer ihres oder seines Anspruchs weniger als drei Monate, erfolgt einmalig für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf drei Monate.</div><div class="jurAbsatz">(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 7 entfällt die Minderung für Tage, für die der Bundesagentur das nach den §§ 145, 157 Absatz 3 oder nach § 158 Absatz 4 geleistete Arbeitslosengeld einschließlich der darauf entfallenden Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung erstattet oder ersetzt wurde; Bruchteile von Tagen sind auf volle Tage aufzurunden.</div></div></div></div> </div> </div> <div id="fusszeile"> <ul class="footerul"> <li><a href="#Seitenanfang" class="navBlack" accesskey="1">zum Seitenanfang</a></li> <li><a href="../impressum.html" class="navBlack" accesskey="6">Impressum</a></li> <li><a href="../datenschutz.html" title="Datenschutz" class="navBlack" accesskey="8">Datenschutz</a></li> <li><a href="../barrierefreiheit.html" title="Erkl鋜ung zur Barrierefreiheit" class="navBlack">Barrierefreiheitserklärung</a></li> <li><a href="../feedbackformular.html" title="Barriere melden" class="navBlack">Feedback-Formular</a></li> <li> <script type="text/javascript"><!-- // /* <![CDATA[ */ document.write("<div id='relRechts'><a href='javascript:window.print()' class='navBlack'>Seite ausdrucken</a></div>"); /* ]]> */ //--></script> <noscript> </noscript> </li> </ul> </div> </div> </body> </html>