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Taufers i.M. News
<rss xmlns:a10="http://www.w3.org/2005/Atom" version="2.0"><channel><title>Taufers i.M. News</title><link>https://www.comune.tubre.bz.it/</link><description>Syndicated Taufers i.M. News</description><lastBuildDate>Mon, 31 Mar 2025 14:44:22 +0200</lastBuildDate><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225724004-826</link><title>Anordnung des Vizebürgermeisters Nr. 2025/02 - Sperrung Wiesenweg (St. Johann) und Handwerkerzone für die Dauer der Arbeiten</title><description><img src="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1483227&mode=T&width=640&height=480" alt="baustelle" ><p>Der Vize-Bürgermeister verordnet die Sperrung des Wiesenweg (St. Johann) am 31.03.2025 und 01.04.2025 für den Fahrzeugverkehr, auf Grund von Grabungsarbeiten für den Einbau von Schiebern für die Lieferung von Fernwärme.</p><p>Außerdem verordnet er die Sperrung der Handwerkerzone (GP 2135/4) ab 03.04.2025 bis zum Abschluss derselben Arbeiten.</p><p>Weiter Informationen unter der Rubrik "<a href="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/amtstafel_sgv.aspx?menuonr=220894517" title="Amtstafel">Amtstafel</a>" (Anordnungen)</p></description><pubDate>Sat, 29 Mar 2025 18:30:00 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225724034-826</link><title>Infos zu den Gemeindewahlen 2025 in Leichter Sprache</title><description><img src="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1483267&mode=T&width=640&height=480" alt="Logo" ><p>People First Südtirol hat dieses Heft mit wichtigen Informationen in Leichter Sprache zu den Gemeindewahlen 2025 in Südtirol geschrieben.</p><p>Link &ndash; Heft in deutscher Sprache</p><p><a title="externer Link Broschüre" href="https://www.peoplefirst.bz.it/media/files/downloads/250313-gemeinderatswahlen-de.pdf"><img alt="Datei herunterladen: PDF" src="https://newspool.riskommunal.net/system/web/images/pdf.gif" class="fileicon fr-fic fr-dii">https://www.peoplefirst.bz.it/media/files/downloads/250313-gemeinderatswahlen-de.pdf</a></p></description><pubDate>Fri, 28 Mar 2025 10:45:26 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225696793-826</link><title>Neue Steuerabzüge und Landesförderungen für Sanierungsmaßnahmen 2025 – Ein Überblick</title><description><img src="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1419538&mode=T&width=640&height=480" alt="Bau- und Energieberatung" ><p>Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Südtirol neue Regelungen für Steuerabzüge und Landesförderungen im Bereich der Gebäudesanierungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen sowohl private Haushalte als auch Mehrfamiliengebäude und sollen einen Anreiz für Energiesparmaßnahmen sowie den Einsatz erneuerbarer Energiequellen schaffen.<br><br>Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen – Was sich geändert hat<br>Die Steuerabzüge für Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten wurden 2025 teilweise angepasst. Besonders betroffen sind Immobilien, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden: Hier wurde der Steuerabzug deutlich gekürzt.<br><br>Für Hauptwohnungen gibt es ebenfalls Änderungen, da künftig nur noch Eigentümer oder Inhaber von dinglichen Rechten (z. B. Wohnrecht, Fruchtgenussrecht) einen Steuerabzug von 50% bis zu einer Höchstgrenze von 96.000 Euro geltend machen können. In allen anderen Fällen sinkt der Abzug auf 36%.<br><br>Für die Pflege von Gärten, Grünanlagen und Terrassen, sowie für den Einbau von Heizsystemen die mit fossilen Energieträgern (Heizöl oder Erdgas) betrieben werden, gibt es keinen Steuerabzug mehr. Unverändert bleibt hingegen der Steuerabzug für den Abbau architektonischer Barrieren (75 %) sowie jener für Möbel und Elektrogeräte. Letzterer wurde um ein weiteres Jahr verlängert und kann auch 2025 im Ausmaß von 50% bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 Euro in Anspruch genommen werden.</p><p>Neue Förderungen für Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energiequellen<br>Seit 1. Jänner können Privatpersonen und Mehrfamilienhäuser wieder um die Landesförderung für für Energiesparmaßnahmen ansuchen. Die Förderung umfasst unter anderem:<br><br> • Energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern: je nach Gebäudequalität (KlimHaus-Klasse) werden hier für die verschiedensten Sanierungsamaßnahmen Beiträge von bis zu bis zu 80 % der zulässigen Kosten vergeben.<br>Gefördert werden Maßnahmen die verschiedensten Wärmedämmmaßnahmen, der Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung und der Einbau von thermischen Solaranalagen zur Warmwasserbereitung und der Einbau von gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen.<br><br> • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: hierfür werden als Einzelmaßnahme Beiträge von bis zu 40% der anerkannten Kosten vergeben.<br> • Austausch von Heizsystemen: Der Austausch von über 15 Jahre alten Öl- oder Gasheizkesseln wird bei Anschluss an Fernwärme oder der Installation von Wärmepumpen oder Biomasseheizanlagen mit 40 % der Kosten gefördert.<br><br> • Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen: Besonders vorteilhaft ist die Förderung von Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Erforderlich ist nun lediglich der KlimaHaus Standard E für die Gebäudehülle (statt bisher C). Wärmepumpen werden auch dann gefördert, wenn bereits eine ausreichend große PV-Anlage vorhanden<br><br>Wer weitere Informationen zu den Steuerabzügen benötigt, kann sich an den kostenlosen Beratungsdienst der Bezirksgemeinschaft Vinschgau wenden. Die unabhängigen und produktneutralen Expert:innen des Bildungs- und Energieforums Bozen stehen mit ihrem Fachwissen beratend zur Seite.<br><br>Die Beratungen können in vielseitiger Form, entweder anhand von online-meetings, telefonisch oder mittels E-Mail in Anspruch genommen werden.<br><br>Anmelden geht ganz einfach: Email an <a data-fr-linked="true" href="mailto:energieberatung.bz@gmail.com">energieberatung.bz@gmail.com</a> mit Betreff „Beratungsdienst Taufers i.M.“.<br><br>Beratungsschwerpunkte<br> • Förderungen und Steuerabzüge<br> • Umwelt- und Klimaschutz<br> • Energie- und Stromsparen<br> • Heizungssysteme<br> • Wärmedämmungen<br> • Fenster und Verschattungen<br> • Photovoltaikanlagen<br> • Warmwassersolaranlagen<br> • energiesparendes Bauen und Saniere<br><br>Das Beratungsteam Christine Romen, Michael Kaum und Heidi Rabensteiner vom Bildungs- und Energieforum, freuen sich schon auf zahlreiche und vielseitige Anfragen.</p><p>Text: Christine Romen und Bildungs- und Energieforum AFB</p></description><pubDate>Tue, 25 Mar 2025 18:30:00 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225711351-826</link><title>Das neue Pfarrblatt ist online</title><description><img src="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1393103&mode=T&width=640&height=480" alt="Pfarrblatt" ><p><a href="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/datei.aspx?detailonr=225701657-826&sprache=1" title="zum Pfarrblatt" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zum Pfarrblatt</a></p><p><a href="file:///C%3A/Users/ralf_taufers/Downloads/Pfarrblatt_2024-05-1.pdf" title="zum Pfarrblatt"></a></p><p><br></p></description><pubDate>Mon, 24 Mar 2025 12:30:00 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225717920-826</link><title>Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Freibeträge und Steuersätze - ab dem Jahr 2025</title><description><img src="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1313348&mode=T&width=640&height=480" alt="Immobilien" ><p>genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 19 vom 21.12.2022 und angepasst mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 9 vom 26.04.2023 und mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 26.02.2025</p><p>Der Gemeinderat beschließt:</p><p>1. für die Gemeindeimmobiliensteuer (<abbr data-glossar-onr="225324283-826">GIS</abbr>) ab dem Jahr 2025 den ordentlichen Steuersatz in der Höhe von 0,76 % für die nicht zur Verfügung stehenden Wohnungen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der <abbr data-glossar-onr="225324283-826">GIS</abbr>-Verordnung und für die anderen von den Landesbestimmungen vorgesehenen Immobilien festzulegen;</p><p>2. ab dem Jahr 2025 den Freibetrag für die Hauptwohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, in der Höhe von 631,65 Euro festzulegen;</p><p>3. ab dem Jahr 2025 folgende Steuererleichterungen in Bezug auf die <abbr data-glossar-onr="225324283-826">GIS</abbr>-Steuer festzulegen:</p><p>a) für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) der <abbr data-glossar-onr="225324283-826">GIS</abbr>-Verordnung (kostenlose Nutzungsleihe): Steuersatz: 0,26 %</p><p>b) für die Wohnungen samt Zubehör gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) der <abbr data-glossar-onr="225324283-826">GIS</abbr>-Verordnung (vermietete Wohnungen mit Wohnsitz): Steuersatz: 0,56 %</p><p>c) für Gebäude, die vorwiegend zur Vermietung von Ferienzimmern oder möblierten Ferienwohnungen im Sinne des Landesgesetzes vom 11. Mai 1995, Nr. 12, in geltender Fassung: Steuersatz: 0,56 %</p><p>d) für die "Urlaub-auf-dem-Bauernhof"-Betriebe, welche sich in strukturschwachen Gebieten gemäß Beschluss der Landesregierung von 10. Oktober 2023, Nr. 887, Anhang B), in geltender Fassung, befinden: Steuersatz: 0,30 %</p><p>e) Die "Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe" mit mindestens 75 Erschwernispunkten sind von der Steuer befreit. (LG 3/2014, Art. 9, Abs. 4)</p><p>4. ab dem Jahr 2025 den unter Artikel 3 Absatz 2 der <abbr data-glossar-onr="225324283-826">GIS</abbr>-Verordnung (zur Verfügung stehende Wohnungen) vorgesehenen erhöhten Steuersatz in der Höhe von 1,06 %;</p><p>5. ab dem Jahr 2023 den unter Artikel 3 Absatz 1 der <abbr data-glossar-onr="225324283-826">GIS</abbr>-Verordnung (Baugründe) vorgesehenen erhöhten Steuersatz in der Höhe von 0,96 % festzulegen;</p><p>6. ab dem Jahr 2023 den im Artikel 9 Absatz 4-quater des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, in geltender Fassung, vorgesehenen Auslastungsgrad in der Höhe von 20 % festzulegen;</p><p><br></p><p><a href="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/abteilung.aspx?detailonr=191412503-826&sprache=1" title="zum Steueramt der Gemeinde" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zum Steueramt der Gemeinde</a></p><p><a href="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/datei.aspx?detailonr=225717918-826&sprache=1" title="zur Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zur Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)</a></p><p><a href="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/person.aspx?detailonr=222649209-826&sprache=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer" title="Sagmeister Georg, Dr.">Sagmeister Georg, Dr.</a> (Gemeindesekretär)</p></description><pubDate>Mon, 10 Mar 2025 08:00:00 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225682917-826</link><title>Tauferer Gemeindeblattl - Informationsblatt der Gemeinde Taufers im Münstertal</title><description><img src="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1474595&mode=T&width=640&height=480" alt="Gemeindeblatt" ><p><a href="http://www.gemeinde.taufers.bz.it/system/web/zeitung.aspx?menuonr=218863810" title="Verweis zur Gemeindezeitung (barrierefreie Internetseite)">zum Informationsblatt&nbsp;</a></p><hr><p><strong>Das neue Gemeindeblatt</strong></p><p>Seit Juni 2023 erscheint die Gemeindezeitung „Tauferer Gemeindeblattl“ im neuen Kleid, neues Layout, neue Inhalte und zahlreiche Informationen wie eh und je. Weil ein Gemeindeblatt von der aktiven Teilnahme der Bevölkerung lebt, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eifrig Texte und Bilder einzusenden. Dies können Artikel von Vereinen und Verbänden sein, aber auch von Privatpersonen. Beiträge über Versammlungen, das Dorfleben, den Sport in unserer Gemeinde, Erlebnisberichte und vieles mehr. Ob die Jahresversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, der Erfolg der heimischen Fußballer oder die Tagesfahrt der Senioren.</p><p>Wir freuen uns über viele spannende Beiträge, die zeigen, wie aktiv das Dorfleben ist und wie lebenswert die Gemeinde.</p><p><strong>Texte und Fotos bitte künftig an folgende E-Mail-Adresse:</strong> <a href="mailto:redaktion@tauferergemeindeblattl.it?subject=redaktion@tauferergemeindeblattl.it" title="redaktion@tauferergemeindeblattl.it">redaktion@tauferergemeindeblattl.it</a></p><p><strong>Redaktionsschluss für die Dezember-Ausgabe ist am 27. Mai 2025</strong>.</p><p>Wir bitten darum, Fotos ausschließlich in guter Qualität und als Originaldatei mittels E-Mail zu versenden, aus dem Internet kopierte Bilder sowie mittels WhatsApp erhaltene Fotos können aufgrund der zu geringen Auflösung nicht abgedruckt werden. Bitte geben Sie, falls nötig, auch die Bildquelle an. Außerdem ist am Ende des Textes der Autor bzw. Verein anzuführen.</p><p>Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den Vereinen, Verbänden sowie allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Taufers im Münstertal.</p><p>Das Team der Bezirksmedien <abbr data-glossar-onr="225323953-826">GmbH</abbr><br>Die Gemeindeverwaltung</p><p><br></p><hr><p><br></p><p>Seit Juni 2000 erscheint das Informationsblatt regelmäßig vier Mal (März, Juni, September, Dezember) im Jahr. Im Auftrag der Gemeindeverwaltung gibt die Bezirksmedien <abbr data-glossar-onr="225323953-826">GmbH</abbr> das Informationsblatt seit Juni 2023 heraus.<br>Darin werden u. a. Mitteilungen, Termine und Fälligkeiten aus den Gemeindeämtern veröffentlicht. Außerdem ist das Tauferer Gemeindeblattl ein „Sprachrohr" für die verschiedenen Vereine und Organisationen in der Gemeinde Taufers im Münstertal.<br>Jede Ausgabe ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Taufers i. M. abrufbar. Die Veröffentlichung des Informationsblattes auf der Internetseite der Gemeinde Taufers i. M. soll ein weiterer Schritt sein, Bürger und Verwaltung einander näher zu bringen.<br>Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr in der Gemeinde leben, erhalten so die Möglichkeit, sich über das Geschehen und die Entwicklung in ihrer Geburtsgemeinde zu informieren.</p></description><pubDate>Thu, 06 Mar 2025 18:30:00 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225716767-826</link><title>Gemeindewahlen vom 04.05.2025 - Stimmabgabe besonderer Kategorien von Wahlberechtigten</title><description><img src="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1474981&mode=T&width=640&height=480" alt="Logo" ><h3>Stimmabgabe am Domizil</h3><p>Zur Stimmabgabe am Domizil sind Wahlberechtigte zugelassen, die unter schwerwiegenden Krankheiten leiden und daher nicht transportfähig sind (mit einer Prognose der Heilungsdauer von wenigstens sechzig Tagen ab Ausstellungsdatum der ärztlichen Bescheinigung) oder die permanent von lebenswichtigen elektromedizinischen Geräten abhängen.<br>Die betroffenen Wahlberechtigten können zwischen dem 25. März 2025 und dem 14. April 2025 der Gemeinde, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind, eine schriftliche Willensbekundung übermitteln, aus der hervorgeht, dass sie in der Wohnung, in der sie sich aufhalten, wählen wollen.<br>Der Willensbekundung an die Gemeinde muss eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand beigelegt werden. Diese wird von einem Arzt/einer Ärztin ausgestellt, der/die vom zuständigen Organ des Sanitätsbetriebes dazu beauftragt wurde.<br>Für diese Bekundung kann die beiliegende Vorlage verwendet werden. (Vorlage: <a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=911674&t=1741085101" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">gw_ansdom.pdf herunterladen (0.12 MB)</a>)</p><h3>Stimmabgabe der Insassen von Pflegestätten</h3><p>Die Insassen von Krankenhäusern oder Pflegeanstalten sind zur Stimmabgabe im Krankenhaus oder in der Pflegeanstalt zugelassen, sofern sie für die Wahl des Gemeinderats bzw. des Stadtviertelrats in den Wählerlisten der Gemeinde bzw. des Stadtviertels eingetragen sind, wo sich das Krankenhaus oder die Pflegeanstalt befindet.<br>Die betroffenen Wählerinnen und Wähler müssen der Gemeinde, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind, eine Willenserklärung übermitteln, aus der hervorgeht, dass sie die eigene Stimme in der Pflegestätte abgeben wollen. Für diese Bekundung kann die beiliegende Vorlage verwendet werden. (Vorlage: <a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=911675&t=1741085111" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">gw_ansheil.pdf herunterladen (0.13 MB)</a>)<br>Die Willensbekundung muss durch den Verwaltungsdirektor/die Verwaltungsdirektorin oder den Sekretär/die Sekretärin der Pflegestätte spätestens drei Tage vor den Wahlen (d. h. bis zum 1. Mai 2025) an die Gemeinde weitergeleitet werden.</p><h3>Transportdienst für Wählerinnen und Wähler mit Behinderung</h3><p>Im Sinne des Artikels 258, Absatz 1 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 organisieren die Gemeinden einen Transportdienst, um den Wählerinnen und Wähler mit Behinderung das Erreichen des Wahlsprengels zu erleichtern.</p><h3>Stimmabgabe gehbehinderter Personen</h3><p>Die in nicht rollstuhlgerechten Sektionen eingetragenen gehbehinderten Wählerinnen und Wähler können ihr Wahlrecht in einer anderen Sektion der Gemeinde ausüben, die keine architektonischen Hindernisse aufweist. Zu diesem Zweck müssen die Wählenden beim auserwählten Wahlsitz zusammen mit dem Wahlausweis die ärztliche Bescheinigung des Sanitätsbetriebes oder eine beglaubigte Kopie des Sonderführerscheins vorweisen, sofern die vorgelegte Dokumentation eine hundertprozentige oder sehr schwerwiegende Gehbehinderung bestätigt. Das Verzeichnis der für gehbehinderte Personen zugänglichen und ausgestatteten Wahlsprengel wird auf der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht.</p><h3>Stimmabgabe von Personen, die während der Abstimmung einer Begleitung bedürfen</h3><p>Blinde, Handamputierte, Gelähmte oder Personen mit gleich schwerer Beeinträchtigung sowie Personen mit Behinderung, die nicht imstande sind, ihr Wahlrecht selbständig auszuüben, tun dies mit Hilfe einer von ihnen bestimmten Begleitperson. Die Begleitperson muss in den Wählerlisten einer Gemeinde der Region eingetragen sein.<br>Kein Wähler darf mehr als eine Person mit Behinderung begleiten. Der Vorsitzende des Wahlsprengels, in dem die Begleitperson ihre Aufgabe erfüllt hat, vermerkt dies auf deren Ausweis für die Zulassung zur Stimmabgabe; ihr Vor- und Zuname wird in der Niederschrift eingetragen.</p></description><pubDate>Thu, 06 Mar 2025 12:02:02 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225716445-826</link><title>Anordnung der Bürgermeisterin Nr. 2025/01 - Zeitweilige Sperrung von Feldwegen für die Dauer der Schneeschmelze</title><description><p>Die Bürgermeisterin verordnet die zeitweilige Sperrung für den gesamten Fahrzeugverkehr der Straßen und Wege ins Avingatal, Böden, Turnauna und Calva-Böden für die Dauer der Schneeschmelze.</p><p>nähere Informationen unter dem entsprechenden Eintrag in der "<a href="https://www.gemeinde.taufers.bz.it/de/Amtstafel" title="Amtstafel" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Amtstafel</a>" (Anordnungen)</p><h3><br></h3></description><pubDate>Wed, 05 Mar 2025 18:30:00 +0100</pubDate></item><item><link>https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/news.aspx?menuonr=218863684&detailonr=225711458-826</link><title>Umweltschutzgruppe Vinschgau - Sommerangebote für Jugendliche</title><description><img src="https://www.comune.tubre.bz.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1472364&mode=T&width=640&height=480" alt="Wld und frei" ><p>Die Umweltschutzgruppe Vinschgau bietet jeweils eine Woche Naturerfahrung für die Altersgruppe von 11 bis 15 Jahren an:</p><p><a href="https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLScswywBbc3_1MkRk5UaGS17bdG5Su6XBhuCDrsRDyBcUVn6bA/viewform" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sommercamp auf dem Zeltlagerplatz in Naturns vom 23. bis 27. Juni 2025 - Alter: 11 bis 15 Jahre</a></p><p><a href="https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdEIVz4gmP6wMg2p9NyFn1be20kMq7TqU7r9qSHQ1EqyF-wLA/viewform" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Eine Woche wild und frei in der Natur in Mals vom 1. bis 5. September 2025 - Alter: 11 bis 15 Jahre</a></p></description><pubDate>Fri, 21 Feb 2025 18:30:00 +0100</pubDate></item></channel></rss>