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Drucksache 18 / 11 582 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 12. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2017) zum Thema: Mehr Personal für die Berliner Bezirksämter: konkrete Planungen und Antwort vom 26. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 582 vom 12. Juni 2017 über Mehr Personal für die Berliner Bezirksämter: konkrete Planungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Treffen Presseberichte zu, wonach der Senat plant, ab dem Jahr 2018 den Bezirksverwaltungen zusätzlich 1.254 Vollzeitstellen (ab 2019 insgesamt 1.454 Vollzeitstellen) zur Verfügung zu stellen? 2.) Falls ja, wie sehen die konkreten Planungen aus (mit der Bitte um detaillierte Erläuterung, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bezirken)? Wie ist der Wortlaut des abschließenden Protokolls der AG Ressourcensteuerung zu diesem Themenkomplex bzw. wie sind die Details zu diesem Konsens dokumentiert und wie lauten sie? 3.) Wie ist der genaue Zeitplan für die unter 2.) genannten konkreten Planungen? Wie soll die haushälterische Umsetzung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 erfolgen? 4.) Welche konkreten Stellenzuwächse sind für die Bezirke in den Jahren 2018, 2019 und 2020 geplant (mit der Bitte um Zahlenangabe je Bezirk und je Fachbereich)? 5.) Wie sind diese Stellenberechnungen entstanden (Anzahl, Eingruppierungen etc.) 5.1) in Bezug auf die 1/3 zweckgebundenen Stellen? 5.2) in Bezug auf die 2/3 nicht zweckgebundenen Stellen? 7.) Wurden die Bezirke in die Planungen eingebunden? Falls ja, in welcher Form? Gibt es einen Konsens bzw. gibt es unterschiedliche Sichtweisen oder Bewertungen zwischen den einzelnen Bezirken und der Senatsverwaltung zum Personalbedarf, auch nach dieser Erhöhung? Wann wurde die Einigung in der AG Ressourcensteuerung erreicht und wann die Mitglieder des Rates der Bürgermeister informiert? Wann wurden die einzelnen Bezirksämter schriftlich informiert? Zu 1.) bis 5.2) und 7.): In der Arbeitsgemeinschaft (AG) Ressourcensteuerung sind die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister von Tempelhof- Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Reinickendorf und Spandau vertreten. Diese stimmen sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bezirken bezüglich der Interessenvertretung in der AG ab. Die Protokolle der AG Ressourcensteuerung werden allen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern zur Verfügung gestellt. Die AG Ressourcensteuerung hat sich über die Verwendung der zusätzlichen 60 Mio . Euro für die Bezirke in 2018 verständigt. Über die Verteilung des Aufstockungsbetrages für 2019 (weitere 10 Mio. €) ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen . Bei der Berechnung werden einvernehmlich mit den Bezirken 50.000 Euro pro Stelle angesetzt (45.000 Euro Personalkosten plus 5.000 Euro Sachkosten). Unter dieser Maßgabe ergibt sich für 2018 die unter 1.) genannte Zahl von 1.254 Vollzeitstellen . Dabei wurde berücksichtigt, dass 500.000 Euro für die Anpassung der Bandbreitenregelung für die Honorare der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit Stellen hinterlegt sind und die neuen Stellen für die Musikschulen (Anhebung auf 20% feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) auch durch korrespondierende Einsparungen bei den Honorarmitteln finanziert werden. Von den 60 Mio. Euro werden rd. 12 Mio. Euro für zusätzliches Personal für die Wachsende Stadt verwendet und rd. 7 Mio. Euro für die Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik und neuer Aufgaben. Daneben stehen den Bezirken rd. 41 Mio. Euro zur Verwendung in eigener Verantwortung zur Verfügung, die entsprechend der Einwohnerzahl anteilig auf die Bezirke verteilt werden. Die Bezirke sollen damit in die Lage versetzt werden die Anforderungen aus den Richtlinien der Regierungspolitik umzusetzen. Dazu werden entsprechende Zielvereinbarungen mit den Bezirken abgeschlossen . Einzelheiten dazu werden mit der 1. Fortschreibung des Bezirksplafonds und der Globalsummen 2018/2019 bekannt gegeben. Das entsprechende Schreiben wird parallel dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben. Die so angepassten Globalsummen sind Bestandteil des Berliner Doppelhaushalts 2018/2019, der abschließend vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen wird. 6.) Wie plant der Senat sicherzustellen, dass die 2/3 nicht zweckgebundenen Vollzeitstellen in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr bzw. überdurchschnittlichen Kundenbeschwerden eingesetzt werden , um die vorhandenen Mängel bei Öffnungs- und Bearbeitungszeiten bzw. bei der Beratungsqualität wegen zu hoher Aufgabenlast zu beseitigen? Zu 6.): Über die Verwendung der Stellen, die von den Bezirken in eigener Verantwortung genutzt werden können wird es Zielvereinbarungen mit den Bezirken geben. Im Rahmen dieser Zielvereinbarungen müssen auch Quantität und Qualität der gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erbringenden Dienstleistungen berücksichtigt werden. 8.) Von welcher Verwaltung wurde die Presse über dieses Ergebnis informiert und welche Vorkehrungen hat der Senat getroffen, dass zukünftig die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin und die Bezirksämter vor der Presse über solche Entwicklungen detailliert informiert werden? Glaubt der Senat, dass das Lancieren solcher Presseberichterstattungen dem gemeinsamen Ziel eines kooperativen Zusammenarbeitens zwischen den Bezirken und dem Senat förderlich ist? Zu 8.): Von welcher Verwaltung die Presse über das Ergebnis der letzten Sitzung der AG Ressourcensteuerung informiert wurde ist dem Senat nicht bekannt. Der Senat glaubt nicht, dass der Austausch über die Presse einem kooperativen Zusammenarbeiten zwischen Bezirken und Senat förderlich ist. Berlin, den 26. Juni 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-11582 S18-11582